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Unsere Bürozeiten:
Mo-Do: 8:00 - 16:30 Uhr
Fr: 8:00 - 15:30 Uhr
Die Beauftragung kann - je nach Menge und technischer Ausstattung - auf Wunsch erfolgen durch:
Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erstellen wir ein Schuldnerprofil zur Optimierung der weiteren Bearbeitung des Verfahrens.
Nach Vorliegen des Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Prozessvergleich) wenden die auf die Zwangsvollstreckung spezialisierten Mitarbeiter von REGEL INKASSO die Vollstreckungsmethode an, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht.
Im Nichtbeitreibungsfall bietet REGEL INKASSO die Überwachung der erwirkten Titel bis zur endgültigen Verjährung an.
Stellt REGEL INKASSO bereits nach Übergabe der Forderung fest, dass die Forderung sachlich oder rechtlich strittig ist oder wird im Rahmen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung die Forderung durch den Schuldner ernsthaft bestritten, erfolgt nach Absprache mit dem Kunden eine umgehende Weitergabe an unsere Vertragsanwälte zur Durchführung des prozessualen Verfahrens.