Im Nichtbeitreibungsfall bietet REGEL INKASSO die Überwachung der erwirkten Titel bis zur endgültigen Verjährung an.
Durch die regelmäßige Aufenthalts- und Bonitätsüberwachung der Schuldner ermittelt REGEL INKASSO aussichtsreiche Möglichkeiten (Vollstreckungsmöglichkeiten und Vollstreckungszeitpunkte) zur Realisierung bereits titulierter Forderungen. Auch in diesem Bereich werden durch die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner durch REGEL INKASSO Lösungsmöglichkeiten (z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleiche u.a.) gesucht, um die titulierten Forderungen ganz oder teilweise zu realisieren.
Diese Lösung bietet Ihnen REGEL INKASSO auch für Urteile und Titel an, die Sie irgendwann für sich selbst erkämpft haben.
Konditionen (Überwachungsverfahren)
REGEL INKASSO trägt während des Überwachungsverfahrens das gesamte Kostenrisiko für alle ausgelösten Maßnahmen, so dass Zahlungen oder Erstattungen nicht erforderlich sind. Im Erfolgsfall erhält REGEL INKASSO nach Abzug der entstandenen Kosten eine Erfolgsprovision.