3. Zwangsvollstreckung

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CRIFBÜRGEL Wirtschaftsinformationen Bielefeld

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen

Nach Vorliegen des Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Prozessvergleich) wenden die auf die Zwangsvollstreckung spezialisierten Mitarbeiter von REGEL INKASSO die Vollstreckungsmethode an, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht.

Wir führen dabei auch Drittschuldnerpfändungen, z.B. bei Arbeitgebern, Lebensversicherungen, Auftraggebern etc. durch. Die dafür erforderlichen Informationen erhalten wir über den direkten Zugang zur BÜRGEL-DATENBANK und über unsere eigene Rechercheabteilung.

Das Vorgehen in der Zwangsvollstreckung wird entsprechend auf die Individualität des Sachverhaltes des Verfahrens abgestimmt. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird nach einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner beantragt.

Hiernach ist die Bearbeitung des Inkassoauftrages beendet und REGEL INKASSO rechnet den Vorgang ab. Die weitere Überwachung des Titels wird mit einem separaten Auftrag ausgelöst (siehe nächsten Abschnitt "Überwachung ausgeklagter Titel").

 

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