2. Gerichtliches Mahnverfahren

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Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erstellen wir ein Schuldnerprofil zur Optimierung der weiteren Bearbeitung des Verfahrens.

Im Schuldnerprofil sind die Bonitätsverhältnisse des Schuldners detailliert dargestellt. Es dient zur Einschätzung des Kostenrisikos. So kann z.B. bei einer geringen Hauptforderung in Anbetracht desolater Bonitätslage die Stornierung des Inkassoauftrages sinnvoll sein, da die zu erwartenden Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht stehen.

Ist die Fortsetzung des Verfahrens sinnvoll, leitet REGEL INKASSO unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Die Bearbeitung im gerichtlichen Verfahrensabschnitt wird dabei über die Mitarbeiter von REGEL INKASSO gesteuert und erfolgt nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).

Der Mahnbescheid und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - der Vollstreckungsbescheid werden durch qualifizierte Mitarbeiter des Regel Inkassodienst beantragt. Mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung geschaffen, welche ggfs. bis zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses durch den Schuldner durchgeführt wird.

Falls der Schuldner Rechtsmittel einlegt, übergibt REGEL INKASSO den Vorgang nach den Vorgaben des Kunden entweder an die eigenen Vertragsanwälte oder an vom Kunden benannte Rechtsanwälte zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens (siehe Abschnitt "Gerichtliches Klageverfahren").

 

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